Soforthilfe Leitfaden

Roller Papiere verloren?
Was jetzt zu tun ist.

Keine Panik. Ob 50ccm oder 125ccm Roller – eine Zweitschrift oder neue Betriebserlaubnis zu beantragen ist einfacher, als Sie denken, wenn man den richtigen Weg kennt.

Soforthilfe Wizard

Haben Sie die Fahrgestellnummer (FIN) Ihres Rollers zur Hand?

Was tun, wenn die Roller-Papiere weg sind?

Wenn Sie die Betriebserlaubnis für Ihren Roller verloren haben, dürfen Sie ihn gesetzlich nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Glücklicherweise ist der Prozess einer Neubeantragung in Deutschland einheitlich geregelt.

Der Prozess auf einen Blick (TL;DR)

  • 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB): Zuerst bei Polizei oder Zulassungsstelle mit Ausweis & FIN einholen (Kosten: ca. 15 €).
  • 2 Zweitschrift beantragen: Mit der UB zum Vertragshändler oder – falls die originale Marke inaktiv ist – Vollgutachten beim TÜV nach §21 StVZO vereinbaren.
  • 3 Behördliche Abstempelung: Die vom Hersteller/TÜV erhaltene Zweitschrift muss abschließend zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle mit "Betriebserlaubnis erteilt" abgestempelt werden.

1 Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) besorgen

Gehen Sie zur örtlichen Polizei oder Kfz-Zulassungsstelle. Anhand der Fahrgestellnummer (FIN) wird im KBA-Register geprüft, ob der Roller gestohlen gemeldet ist. Sie erhalten ein Dokument, welches bestätigt, dass gegen die Ausstellung neuer Papiere keine Bedenken bestehen.

2 Hersteller oder TÜV kontaktieren

Wenn es die Marke noch gibt: Gehen Sie mit der UB zu einem Vertragshändler (z.B. Piaggio, Peugeot). Dieser bestellt die Zweitschrift beim Hersteller.

Wenn der Hersteller insolvent ist: Fahren Sie mit dem Roller (im Transporter oder per Kurzzeitkennzeichen) zum TÜV, DEKRA oder GTÜ, um ein Gutachten nach §21 StVZO anfertigen zu lassen.

3 Betriebserlaubnis abstempeln (bei TÜV-Gutachten)

Haben Sie ein TÜV-Gutachten erhalten? Dieses ist oft erst gültig, wenn es von der Zulassungsstelle mit dem Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" versehen wurde.

Kosten & Dauer für neue Papiere

Schritt / Beantragung Durchschnittliche Kosten Dauer
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Behörde) ca. 10 - 20 € Sofort
Zweitschrift über Hersteller / Händler ca. 60 - 100 € 2 - 4 Wochen
Neuabnahme durch TÜV/DEKRA (falls kein Hersteller) ca. 90 - 150 € 1 Tag (Termin nötig)
Gesamtkosten (Schätzung) 70 € – 170 € Abhängig vom Prozess

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