Glossar: Fahrzeugpapiere von A–Z
Behördendeutsch übersetzt: die 14 wichtigsten Begriffe, die Ihnen bei verlorenen Papieren begegnen.
ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis
Die Allgemeine Betriebserlaubnis bestätigt, dass ein Fahrzeugtyp den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht. Bei Kleinkrafträdern ersetzt sie die Zulassung und muss mitgeführt werden. Bei Verlust stellt der Hersteller eine Zweitschrift bzw. Datenbestätigung aus.
FIN – Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Die 17-stellige (bei älteren Fahrzeugen kürzere) Fahrgestellnummer, eingeschlagen am Rahmen. Sie ist der Schlüssel zu jeder Ersatzbeschaffung: Hersteller, KBA und Prüforganisationen identifizieren Ihr Fahrzeug ausschließlich über die FIN.
UB – Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung der Polizei bzw. Zulassungsstelle, dass ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Viele Hersteller verlangen sie, bevor sie Ersatzpapiere ausstellen. So beantragen Sie die UB →
ZB Teil I – Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Muss beim Fahren mitgeführt werden. Ersatz bei der Zulassungsstelle, ca. 15 €. Bei Verlust genügt in der Regel eine Verlusterklärung vor Ort.
ZB Teil II – Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Der Eigentumsnachweis des Fahrzeugs. Ersatz kostet ca. 60–80 € und erfordert eine eidesstattliche Versicherung; teils wird das Dokument öffentlich aufgeboten. Niemals im Fahrzeug aufbewahren!
CoC – Certificate of Conformity (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
EU-weite Typgenehmigungsbescheinigung neuerer Fahrzeuge. Zweitschrift gibt es beim Hersteller (ca. 50–150 €). Wichtig für Zulassung und Export.
Datenbestätigung – Datenbestätigung des Herstellers
Vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung der technischen Daten anhand der FIN. Ersetzt bei Kleinkrafträdern die verlorene ABE und ist Grundlage für neue Papiere.
§21 StVZO – Vollgutachten nach §21 StVZO
Begutachtung durch TÜV/DEKRA, wenn keine Papiere und keine Herstellerdaten mehr verfügbar sind. Kosten ca. 90–150 €. Ergebnis ist die Grundlage für eine neue Betriebserlaubnis.
§19 StVZO – Änderungsabnahme nach §19 StVZO
Abnahme technischer Änderungen (Tuning, Anbauteile) durch eine Prüforganisation. Verlorene Eintragungen müssen ggf. neu abgenommen werden.
KBA – Kraftfahrt-Bundesamt
Bundesbehörde in Flensburg. Archiviert u.a. die Typdaten von DDR-Fahrzeugen (Simson, MZ) und stellt Datenauskünfte als Grundlage für Ersatzpapiere aus (ca. 10–20 €).
eVB – Elektronische Versicherungsbestätigung
7-stelliger Code Ihrer Versicherung, nötig für jede Zulassung. Bei Kleinkrafträdern übernimmt das Versicherungskennzeichen diese Funktion.
HU – Hauptuntersuchung
Die periodische Prüfung ("TÜV"). Der letzte HU-Bericht hilft bei der Ersatzbeschaffung, weil er FIN und Fahrzeugdaten dokumentiert.
eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Regelt E-Scooter: max. 20 km/h, Versicherungspflicht, ABE/Datenbestätigung muss mitgeführt werden.
Eidesstattliche Versicherung – Eidesstattliche Versicherung zum Verlust
Formelle Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle, dass die Papiere verloren gingen. Falschangaben sind strafbar (§156 StGB). Details zum Ablauf →
✓ Redaktionell geprüft am 06.07.2026 · Keine Rechtsberatung.