Eidesstattliche Versicherung bei verlorenen Fahrzeugpapieren

⚡ Kurzantwort

Die eidesstattliche Versicherung geben Sie direkt bei der Zulassungsstelle ab (Vordruck vor Ort, Gebühr ca. 25–35 €). Nötig ist sie vor allem beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Falschangaben sind strafbar (§156 StGB).

Wann ist die eidesstattliche Versicherung nötig?

Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verlangt die Zulassungsstelle praktisch immer eine eidesstattliche Versicherung – denn der Brief ist der Eigentumsnachweis, und die Behörde muss ausschließen, dass er noch existiert und z.B. bei einer Bank als Sicherheit liegt. Beim Verlust von Teil I (Fahrzeugschein) genügt je nach Zulassungsstelle oft eine einfache Verlusterklärung.

Auch mancher Hersteller verlangt für Zweitschriften der Betriebserlaubnis eine eidesstattliche Erklärung zum Verbleib der Originalpapiere – hier reicht meist ein formloses, unterschriebenes Schreiben.

Ablauf und Kosten

  1. Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren (Stichwort: „Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II“).
  2. Mitnehmen: Personalausweis, Teil I (falls vorhanden), FIN, ggf. Kaufvertrag.
  3. Vordruck ausfüllen: Sie erklären, wann und wie die Papiere abhandenkamen und dass sie nicht an Dritte weitergegeben wurden.
  4. Gebühr zahlen: ca. 25–35 € für die Erklärung, zzgl. ca. 60–80 € für den neuen Teil II.
  5. Wartefrist: Manche Zulassungsstellen bieten den Brief einige Tage auf, bevor der neue ausgestellt wird.

Achtung: Falschangaben sind strafbar

Die eidesstattliche Versicherung ist kein Formalakt: Wer wissentlich falsche Angaben macht – etwa den Brief „verloren“ meldet, der in Wahrheit bei einer Bank oder einem Käufer liegt – macht sich nach §156 StGB strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Taucht das Original später auf, muss es unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgegeben werden, denn es ist mit der Neuausstellung ungültig geworden.

Häufige Fragen

Was kostet die eidesstattliche Versicherung?

Ca. 25–35 € Gebühr bei der Zulassungsstelle, zzgl. der Kosten für das Ersatzdokument (Teil II ca. 60–80 €).

Muss ich zum Notar?

Nein. Für Fahrzeugpapiere nimmt die Zulassungsstelle die Versicherung selbst ab – ein Notar ist nicht nötig.

Was passiert, wenn ich die alten Papiere wiederfinde?

Sie sind ungültig und müssen bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Weiterverwendung kann als Urkundenmissbrauch gewertet werden.

✓ Redaktionell geprüft am 06.07.2026 · Rechtsgrundlagen: §21 StVZO, §§11–13 FZV, PflVG · Alle Kostenangaben sind Richtwerte. Keine Rechtsberatung.